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Fragen
und Antworten: Seite 2
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Muss
ich meinen eigens geschriebenen Song bei der Gema oder
beim Marken- und Patentamt melden, damit mein Werk geschützt
ist? |
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Nein,
geistig, persönliche Werke wie Text und Musik musst du
nicht anmelden. Urheber bist du automatisch mit der Erstellung
und du bleibst es auch.
Allerdings ist es bei guten Liedern ratsam dein Werk beim Notar
zu hinterlegen. Das kostet nur ein paar € und kann hilfreich
bei Streitigkeiten sein. Falls du mit dem Song oder Musikstück
Geld verdienen willst musst du diesen aber bei der Verwertungsgesellschaft
Gema anmelden, damit du auch Geld bekommst, wenn der Titel verkauft
oder gar in TV/Radio gespielt wird.
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Julia
hat sich bei KaZaA den Titel „Feel“ von Robbie
Williams heruntergeladen. Ist das Legal? |
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Nein,
das KaZaA-System ist weitgehendst verboten. Besonders Downloads
von bekannten Interpreten sind nicht erlaubt, da ja Robbie Williams
als Beispiel leer ausgeht.
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Muss
ich meine Geburtstagsparty bei der Gema melden? |
Jein,
solange die Party privat bleibt ist es erlaubt dort die Musik
zu spielen. Falls das Ganze mehr oder weniger öffentlich
aufgezogen ist, dann schon. |
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Darf
Jessica einen Songtext, den sie im Internet auf einer
Seite gefunden hat abschreiben und mitsingen? |
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Nein,
der Songtext unterliegt dem Urheberrecht. Für die Veröffentlichung
des Textes ist aber der Webseitenbetreiber verantwortlich. Jessica
darf den Text nicht im großen Stil kopieren in diesen
in der Schule oder auf der Party weitergeben.
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Was
ist DRM, Digital Rights Management? |
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Als
DRM bezeichnet man Systeme die digitalen Ursprung, wie Musik,
Sprache oder Film sind und im Internet vertrieben werden. |
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