
Home Informationen Danksagung Fragen Kontakt Impressum
Fragen
und Antworten: Seite 3
|
 |
 |
Was
bedeutet beim Gesetzgeber das Wort „Schranke“? |
|
|
Die
Regelungen der „Schranke“, oft auch als Zitierfreiheit
bezeichnet dient dem Zweck Freiheit geistigen Schaffens sowie
der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken.
Dies ist auch zwingend erforderlich und eine vorgeschriebene
Schranke des Urheberrechts. Es ist also zum Beispiel erlaubt
auf deiner Homepage einen kleinen Teil eines Songtextes zu zitieren
um darüber diskutieren zu können. Du solltest aber
den Ursprung bzw. den Urheber des Textes sichtbar anbringen.
Auch die Nutzung von vermischten Nachrichten und von Tagesneuigkeiten,
die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind,
ist nach § 49 UrhG unbeschränkt zulässig. |
|
|
|
 |
Kann
ich bei meinen Song auch auf die Anmeldung bei der Gema
verzichten? Ist mein Werk trotzdem geschützt? |
|
|
Ja,
dein Werk ist im Gegensatz zu Erfindungen z.B. nach Erstellung
des Liedes, Textes, Roman etc. sofort und automatisch geschützt.
Sobald du aber Geld damit verdienen willst musst du dein Werk
bei der Verwertungsgesellschaft Gema anmelden. Es empfiehlt
sich aber deinen Song bei einem Notar zu hinterlegen. Das kostet
nur ein paar Euro und erleichtert eventuell die Beweisbarkeit,
dass das Werk auch von Dir ist.
|
|
|
|
 |
Darf
ich meinen selbst komponierten Song auf CD brennen und
an Rundfunkanstalten versenden? |
Jein,
versenden kannst du deine CD schon. Öffentliche Rundfunkanstalten
werden deinen „Hit“, so gut er auch sein mag nicht
senden können. Dafür brauchst du eine LC (Labelcode-Nr.),
die Du bei einer frei wählbaren Label-Firma bekommst. Danach
macht es Sinn das Lied auch bei der Gema anzumelden, denn nur
so bekommst Du auch Geld dafür, wenn es gesendet wird.
|
|
|
|
 |
Darf
ich für meine Band einen willkürlichen Namen
verwenden? |
|
|
Jein,
falls du vorhast deine Band nach einem Filmtitel oder Ähnliches
zu benennen unterliegt dies im Normalfall nicht dem Urheberrecht,
aber unter Umständen dem Kennzeichenrecht. In diesem Fall
ist es besser einen eigenen Namen zu finden oder zumindest recherchieren.
|
|
|
|
 |
Informationen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erweiterte Informationen und Artikel, ebooks, über das Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht mit vielen anderer Themen zur Gesellschaft folgen. Ebenso werden deutsche und englische Bücher mit Wörterbuch veröffentlicht. |
|